Gesamtarbeitsvertrag – Personalverleih.

GAV – Für den Betrieb & Mitarbeiter.

Die beste Garantie für eine gute Zusammenarbeit

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Der GAV regelt diese Arbeitsverhältnisse verbindlich und verhindert somit ungerechte und gesetzlich verminderte Arbeitsbedingungen.

Gesamtarbeitsverträge bedeuten Fairness und Stabilität

Im Gesamtarbeitsvertrag werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt. Diese werden zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden ausgehandelt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische wie auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.

Ihre Vorteile mit einem GAV:

  • Partnerschaftlich ausgehandelte Arbeitsbedingungen
  • Verfahren für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
  • Solides Fundament für die Entwicklung der Branche
  • Grundlagen für die Beziehungen der Sozialpartner auf Betriebs- und Verbandsebene
  • Geregelte Mitwirkungsrechte im Betrieb

  • Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung

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