Arbeitssicherheit betrifft alle – vom Büro bis zur Baustelle. Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit einem hohen Standard im Bereich der Arbeitssicherheit. Doch welche Vorschriften gelten konkret? Und wo besteht Handlungsbedarf – besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)? Hier sind zehn wichtige Fakten:
- Das Arbeitsgesetz ist die Grundlage
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsgesetz (ArG) und in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt. Diese definieren unter anderem Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmer.
- Die EKAS koordiniert die Sicherheit
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist das zentrale Organ für Prävention. Sie erlässt Richtlinien, koordiniert die Aktivitäten der verschiedenen Durchführungsorgane und überwacht die Umsetzung.
- Sicherheitskonzepte sind Pflicht – auch für KMU
Unternehmen müssen systematisch für Arbeitssicherheit sorgen. Das bedeutet: Gefahren erkennen, Massnahmen planen und umsetzen. Für KMU gibt es vereinfachte Modelle, zum Beispiel das „ASA-Light“-Modell für Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.
- Gefährdungen müssen beurteilt werden
Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmässig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Analyse bildet die Basis für Präventionsmassnahmen.
- Unfälle kosten – menschlich und wirtschaftlich
Berufsunfälle und Krankheiten verursachen hohe Kosten. Neben den direkten Auswirkungen für Betroffene können auch Produktionsausfälle, Versicherungsprämien und Imageverlust für Unternehmen teuer werden.
- Ausbildung und Instruktion sind gesetzlich vorgeschrieben
Alle Mitarbeitenden müssen instruiert werden – und zwar nicht nur einmalig, sondern regelmässig. Auch temporäre Mitarbeitende oder Lernende müssen entsprechend geschult werden.
- Psychische Belastungen zählen auch
Die Arbeitssicherheit betrifft nicht nur körperliche Gefahren. Auch psychische Belastungen, etwa durch Zeitdruck oder Mobbing, müssen erkannt und angegangen werden. Hier liegt in vielen Betrieben noch Verbesserungspotenzial.
- Unfallzahlen sinken – doch nicht überall
In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Berufsunfälle gesunken. Dennoch gibt es in gewissen Branchen wie dem Bau, der Logistik oder der Landwirtschaft überdurchschnittlich viele Unfälle. - Sicherheitsbeauftragte sind sinnvoll – auch in kleinen Teams
Eine interner Sicherheitsbeauftragter kann die Einhaltung von Vorschriften überwachen, Instruktionen planen und als Ansprechperson dienen. In KMU kann diese Rolle auch von der Geschäftsleitung oder einem Mitarbeitenden übernommen werden. - Digitale Tools helfen bei der Umsetzung
Heute gibt es zahlreiche digitale Lösungen zur Unterstützung bei der Arbeitssicherheit – von E-Learning-Modulen über Checklisten-Apps bis hin zu Reporting-Tools. Gerade für KMU können solche Hilfsmittel Aufwand reduzieren und die Qualität der Umsetzung verbessern.
Arbeitssicherheit ist kein Luxus, sondern eine Investition – in Gesundheit, Motivation und letztlich auch in den wirtschaftlichen Erfolg. Wer die gesetzlichen Anforderungen kennt und in seinem Betrieb lebt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch das Unternehmen.
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