Liebe Kollegen und Geschäftspartner
Wir sträuben uns etwas gegen die Dramatik, die das Coronavirus auslöst und es liegt uns fern Panik zu verbreiten, dennoch sind wir auf Grund der aktuellen Lage und den laufenden Informationen des Bundesamtes für Gesundheit gezwungen, das COVID-19 zu thematisieren.
Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden gebührend schützen zu können, ist es wichtig, dass wir als Personalverleihbetrieb wie auch Sie als Einsatzbetrieb die aktuelle Situation betreffend das Coronavirus (insbesondere Verbreitung und Intensität) aufmerksam verfolgen. Dazu gelten folgende Informationen:
Als Personalverleiher und Arbeitgeber sind wir der Fürsorge verpflichtet.
Wir haben im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu achten und zu schützen und müssen auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen. Beim Personalverleih liegt die Besonderheit vor, dass eine geteilte Fürsorgepflicht besteht. Während die allgemeine Fürsorgepflicht dem Personalverleiher obliegt, kommt die betriebliche Fürsorgepflicht dem Einsatzbetrieb zu. Es ist deshalb zu empfehlen, dass wir (als rechtlicher Arbeitgeber) mit Ihnen (als tatsächliche Arbeitgeber) koordinieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass Schutzmassnahmen hinreichend und effizient ergriffen werden können. Sollten Sie also spezielle Massnahmen ergreifen müssen, über welche wir das temporäre Personal informieren sollen, oder andere Anliegen, Fragen sowie Unsicherheiten vorliegen haben, melden Sie sich ungeniert, damit wir im Austausch bleiben und unseren Pflichten nachkommen können.
Der Arbeitnehmer im Gegenzug hat die Treuepflicht zu wahren.
Er hat die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Beim Personalverleih muss der Arbeitnehmer die Treuepflicht sowohl gegenüber uns als auch gegenüber Ihnen wahren. Aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers als Gegenstück zur Fürsorgepflicht ergibt sich insbesondere, dass:
– Arbeitnehmer Weisungen des Arbeitgebers befolgen müssen, sofern diese verhältnismässig sind
– Arbeitnehmer Auskunftspflichten gegenüber den Arbeitgebern zu wahren haben (z.B. in Bezug auf Ansteckungsrisiken und Ansteckungen mit dem Virus im unmittelbaren Umfeld).
Sollte es in Ihrem Betrieb zu vereinzelten oder vermehrte Personalausfällen kommen, kontaktieren Sie uns. Wir sind mit Aushilfskräften gerüstet und können entsprechend schnell reagieren. Wir stehen zudem im nahen Austausch mit unserem Verband swissstaffing, welcher uns laufend über Neuigkeiten informiert.
Wir hoffen, dass dieses andauernde (nervende) Thema nun bald abschwächt, die Immunsysteme halten und der Spuk sich schnell wieder verzieht.
Bleiben Sie gesund!
Ihr KMU Jobs Team