Liebe Kunden, Freunde und Geschäftspartner

Lang wurde darüber diskutiert, spekuliert und verhandelt. Nun ist klar, dass die Masseneinwanderungsinitiative, welche Herr und Frau Schweizer am 09.02.2014 stimmrechtlich angenommen, ein „Inländervorrang Light“ hervorgerufen hat. Aus diesem „Inländervorrang Light“ ist die Stellenmeldepflicht entstanden, welche wir Ihnen mit diesem Newsletter näherbringen möchten und aufzeigen, was dies für uns Personaldienstleiser und für Sie als Unternehmen bedeutet.

Per 01. Juli 2018 erhalten alle Stellensuchende (dabei spielt die Nationalität keine Rolle), welche bei Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angemeldet sind, einen Vorzug gegenüber Stellensuchenden, welche nicht beim RAV gemeldet sind. Dies geschieht, indem gewisse Stellen dem RAV online gemeldet werden müssen und diese in ihrem Pool nach geeigneten Mitarbeiter Ausschau halten, bevor wir oder Sie dies tun (Sperrfrist). Es handelt sich hierbei um Berufsgruppen auf dem Schweizer Stellenmarkt, bei welchen die Arbeitslosenquote höher als 8% liegt.

Das RAV bemüht sich, uns so schnell wie möglich (ca. 7 Tage) passende Kandidatenvorschläge zu machen und uns, oder Ihnen anschliessend die Stelle freizugeben. Sobald dies geschehen ist, dürfen wir auch in unserem Pool nach Kandidaten Ausschau halten und/oder inserieren. Sie ebenso. Wir Personaldienstleister entscheiden dann, ob wir Ihnen das Dossier eines RAV-Kandidaten oder dies eines Stellensuchenden aus unserem eignen Pool zukommen lassen. Und Sie entscheiden, ob Sie einen Kandidaten vom RAV einstellen oder eine Direktbewerbung bevorzugen. Wichtig ist, dass die Stelle gemeldet und die Sperrfrist eingehalten wurde. Wen wir Ihnen schlussendlich empfehlen, bzw. wen Sie am Schluss einstellen, ist Ihre und unsere Sache.

Wir haben unsere internen Prozesse der Stellenmeldepflicht angepasst und können Ihnen somit weiterhin garantieren, dass Sie bei Engpässen trotzdem mit einer schnellen Reaktionszeit rechnen und wir Ihnen bei kurzfristigen Einsätzen mit Personal aushelfen können.

Es sind bis heute noch Fragen offen, wir bleiben aber weiterhin direkt mit den RAV’s der Region in Kontakt, so dass wir die Handhabung korrekt tätigen und Ihnen auch bei Fragen weiterhelfen können.

Wir haben ein Flussdiagram zum Ablauf der Meldepflicht erstellt. Beachten Sie bitte dazu:

  • schwarz: gilt für Sie als Unternehmen und für uns als Personaldienstleister
  • grün: gilt für Sie als Unternehmen
  • blau: gilt für uns als Personaldienstleister

Nun sind wir gespannt, wie es ab dem 01. Juli laufen wird und hoffen Ihnen mit diesem Newsletter ein bisschen Licht in’s Dunkel gebracht zu haben.
Fragen? Anmerkungen? Jederzeit 😊

Ihr KMU Jobs Team

RAV-Portal für Stellenmeldung:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html

Link mit der Liste der Berufsarten, die gemeldet werden müssen:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html