Wie Sie bestimmt schon erfahren haben, ist seit dem 01.05.2016 der neue GAV Personalverleih in Kraft getreten. Dieser bringt einige Änderungen mit sich, vor allem was die Mindestlöhne der temporären Mitarbeiter betrifft. Für die Umsetzung des GAV Personalverleih ist der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) zuständig.

Der neue GAV bringt Ihnen neben mehr Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen. Zudem dürfen Sie sich dank dem temptraining über qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten freuen.

Den temporären Mitarbeitern bietet der neue GAV subventionierte Weiterbildungen, eine bessere Altersvorsorge sowie ein besserer Krankentaggeld-Schutz und branchenspezifische Mindestlöhne.

Die wichtigsten Änderungen und Informationen können Sie der untenstehenden Abbildung oder folgendem Link entnehmen https://www.kmu.jobs/gav/betrieb/

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