In einem Betrieb mit zwanzig oder vierzig Mitarbeitenden gibt es selten eine Personalabteilung. Die Löhne macht die Buchhaltung, die Verträge der Chef, und Fragen zu Quellensteuer oder Pensionskasse landen bei der Person, die gerade Zeit hat. Solange alle fest angestellt sind und wenig wechselt, funktioniert das. Aufwendig wird es bei den Sonderfällen: dem befristeten Projektmitarbeiter, der Aushilfe im Stundenlohn, der Grenzgängerin. Für genau diese Fälle gibt es Payrolling.

Was Payrolling ist

Beim Payrolling haben Sie die passende Person bereits gefunden. Statt sie selbst anzustellen, übernimmt ein Personaldienstleister die Rolle des Arbeitgebers und stellt Ihnen die Person für den Einsatz zur Verfügung. Sie führen sie im Alltag, teilen die Arbeit zu und bestimmen, wie lange der Einsatz dauert. Alles Administrative liegt beim Dienstleister.

Rechtlich handelt es sich um Personalverleih. Dieser ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und durch das Arbeitsvermittlungsgesetz sowie den GAV Personalverleih geregelt. Der Unterschied zum klassischen Temporäreinsatz liegt in der Suche: Dort rekrutiert der Dienstleister die Person, beim Payrolling bringen Sie sie mit.

Was KMU Jobs für Sie übernimmt

  • Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag
  • Lohnabrechnung und pünktliche Auszahlung
  • Sozialversicherungen: AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung
  • Quellensteuer sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen
  • Arbeits- und Grenzgängerbewilligungen, wo nötig
  • Lohnausweise und Bescheinigungen

Sie erhalten eine Rechnung über die geleisteten Stunden. Darin ist alles enthalten.

Wann sich Payrolling lohnt

Projekte mit Ablaufdatum

Ein Auftrag bringt für sechs oder zehn Monate Mehrarbeit. Sie kennen jemanden, der das kann, wollen den Personalbestand aber nicht dauerhaft erhöhen.

Aushilfen, Studierende, Pensionierte

Kleine Pensen und unregelmässige Einsätze verursachen im Verhältnis am meisten administrativen Aufwand. Hier entlastet Payrolling am spürbarsten.

Freelancer mit unklarem Status

Wer regelmässig für denselben Betrieb arbeitet, gilt bei der AHV schnell nicht mehr als selbständig. Stuft die Ausgleichskasse den Einsatz nachträglich als Anstellung ein, zahlt der Betrieb die Beiträge nach. Über Payrolling ist die Person von Anfang an korrekt angestellt.

Erst kennenlernen, dann fest anstellen

Sie haben jemanden über eine Empfehlung gefunden, sind aber noch nicht sicher. Der Einsatz startet über Payrolling und geht bei Eignung in eine Festanstellung über.

Wann es sich nicht lohnt

Payrolling kostet einen Aufschlag auf den Lohn. Für Stammpersonal in Kernfunktionen, das über Jahre bleibt, ist die direkte Anstellung die bessere Lösung. Und wer sehr viele solcher Fälle hat, fährt ab einem gewissen Punkt mit einer eigenen HR-Fachperson günstiger. Payrolling ist für die Ausnahmen gedacht.

Worauf Sie bei der Wahl des Partners achten sollten

  • Eine gültige Bewilligung für den Personalverleih
  • Eine transparente Kalkulation, in der Lohn, Sozialleistungen und Honorar getrennt ausgewiesen sind
  • Die Einhaltung des GAV Personalverleih, inklusive Mindestlöhne
  • Eine klare Regelung für den Fall, dass Sie die Person später fest übernehmen
  • Eine feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt

 

Payrolling nimmt KMU jene Fälle ab, die im Tagesgeschäft am meisten Aufwand verursachen und am wenigsten mit dem eigentlichen Geschäft zu tun haben. Wenn Sie eine Person im Blick haben und nicht sicher sind, wie Sie sie am besten anstellen, rufen Sie uns in Pratteln an. Wir rechnen Ihnen den Fall unverbindlich durch.